Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Ernährungsberatung und -therapie. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehung an.

2. Angebots – Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldung und ebenfalls schriftlicher Bestätigung zu Stande. Die Anmeldungen bei Gruppenberatungen und Seminaren werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Einzeltermine werden individuell vereinbart.

3. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftragnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder der Auftragnehmer ausfällt.

Werden Aufträge storniert – gleich aus welchen Gründen – so hat der Auftragnehmer das Recht, die bis dahin angefallenen Kosten nach Aufwand zu berechnen, mindestens aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR netto zu verlangen. Ebenso ist es mit Terminen, die ohne vorherige Absage nicht eingehalten werden.

4. Bescheinigungen
Wenn mindestens 80 % der vereinbarten Seminar-/Beratungsstunden besucht wurden erhält der Auftraggeber eine Bescheinigung. Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung ist das vollständige Begleichen der offenen Rechnung.

5. Preisgestaltung
Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise sind verbindlich. Von ihnen darf ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung nicht abgewichen werden.

Der Auftraggeber hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die durch eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen.

Ermäßigungen werden wie folgt gewährt:

Teilnehmer von Gruppenseminaren erhalten auf weitere Leistungen ebenfalls 10 % Nachlass.

6. Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Beratungsleistung. Der Rechnungsbetrag ist je nach vereinbarter Zahlungsweise fällig.

Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die vom Auftragnehmer vergebene Rechnungsnummer, sowie Namen und Vornamen anzugeben. Das Risiko infolge fehlender Zuordnungsbegriffe evtl. nicht richtig zugeordneter Zahlungseingänge trägt der Kunde.

Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Bei Nichtzahlung nach der ersten Zahlungserinnerung beauftragt der Auftragnehmer eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso. Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten trägt der Schuldner.

7. Pflichten der Vertragspartner
Die Diätassistentin ist bemüht, alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und dem neuesten Stand der Ernährungsmedizin auszuführen.

Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernimmt die Diätassistentin nicht. Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum großen Teil außerhalb des Einflussbereiches der Diätassistentin und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Auftraggebers ab. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Beratung / Schulung erfolgt nach den Qualitätsstandards des VDD e.V. (Verband der Diätassistenten – Deutscher Berufsverband e.V.) und den Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Ständige Fort- und Weiterbildung ist selbstverständlich. Diätassistenten unterliegen gemäß Strafgesetzbuch § 203 der Schweigepflicht!

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer notwendige Angaben der für die Ernährungsberatung wichtigen Fakten zu machen. Dazu zählen z.B. die Einnahme von Medikamenten, Vorerkrankungen, aktuelle Erkrankungen, Diäten, Anzahl und Umfang der Mahlzeiten sowie andere Ernährungsberatungen. Im Erstgespräch erklärt sich der Auftraggeber schriftlich damit einverstanden, dass der Hausarzt oder der überweisende Facharzt gegenüber dem Auftragnehmer von der Schweigepflicht entbunden wird.

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass eine Ernährungsberatung/-therapie keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung sowie regelmäßige Kontrolluntersuchungen ersetzen kann.

8. Schutz des Eigentums
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen der Ernährungsberatung von der Diätassistentin angefertigte Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber erhält in soweit das unwiderrufliche, uneingeschränkte und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen.

9. Abwicklung der Ernährungsberatung
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolgs. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen beantwortet wurden.Der Auftraggeber erhält eine Leistung, die nach Erbringung bzw. Erhalt nicht mehr rückgabefähig ist. Die Ausübung eines Widerrufrechts nach Erhalt der Leistung ist daher nicht möglich.

10. Haftung für Schäden
Werden die Empfehlungen des Auftragnehmers nicht eingehalten oder eigenmächtig Änderungen seitens des Auftraggebers an den Beratungsunterlagen vorgenommen, besteht keine Haftung.
Der Auftragnehmer haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben des Auftraggebers.

Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Die Haftung für jegliche Art von Schäden, einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der auf der Website des Auftragnehmers veröffentlichten Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.

11. Speicherung von Daten
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden.

12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Zahlungsort ist 37269 Eschwege-Oberhone, Im Rosengarten 10.

Sollten diese AGB einzelne Bestimmungen aufweisen, die unwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, wirksam ist und deren Sinn und Zweck in anlehnender Weise erfüllt. Gleiches gilt bei auftretenden Rechtslücken.

Stand: 12.07.2009

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